Die E-Rechnung kommt.
Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden für Umsätze über 250 Euro ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Für das Erstellen von E-Rechnungen gelten je nach Unternehmensgröße verschiedene Übergangsfristen.
Der Empfang von E-Rechnungen muß jedoch zum 01. Januar 2025 von allen Unternehmen ermöglicht werden.