Die E-Rechnung kommt.

Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden für Umsätze über 250 Euro ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Für das Erstellen von E-Rechnungen gelten je nach Unternehmensgröße verschiedene Übergangsfristen.

Der Empfang von E-Rechnungen muß jedoch zum 01. Januar 2025 von allen Unternehmen ermöglicht werden.

Ab Januar 2025

Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

Ab Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz größer 800.000 Euro
B-2-B-Rechnungen versenden. Für Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz verlängert sich die Frist um ein Jahr.

Haben Sie vorab noch Fragen?

DATEV e.V. hat hierzu bereits umfangreiches Informationsmaterial erstellt, das Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung steht. Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.

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