Der neue Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ersetzt den bisherigen Einheitswert.

Neue Grundsteuer

Es handelt sich hierbei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet wird. Er entspricht nicht dem Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedene Verfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihre Immobilie gelegen ist.

Neue Bewertung des Grundstücks

Sie können die für die Bewertung erforderlichen Daten selbst in ELSTER Online-Finanzamt erfassen und an Ihr Finanzamt übermitteln. Weitere Informationen finden Sie unter Grundsteuerreform.

Unser Service

Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie. Dazu bitten wir Sie, im ersten Schritt das interne Formular auszufüllen und an uns zu senden.

Haben Sie vorab noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns, gerne per Mail
info@steuerberater-laupheim.de
oder telefonisch:
Tel. 07392-96460

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